Wohn- und Gewerberaummietrecht
Die vorausschauende Verwaltung von Wohn- und Gewerberäume sichert den langfristigen Ertrag der eigen- oder fremdverwalteten Immobilie.
Garant für diesen Erfolg ist eine fortdauernde Entwicklung der Mietverhältnisse zu marktgerechten Konditionen. Dabei ist sowohl die Gestaltung der Mietverträge (Vermeiden unwirksamer Klausel, wie z.B. Schönheitsreparaturen) als auch die Vertragsanpassung (z.B. Miterhöhungsverlangen) und ordnungsgemäße, dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechend Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung zu beachten. Machen Sie sich unsere Kenntnisse für die Verwaltung Ihrer oder fremdverwalteten Immobile zu nutze.