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Grundstücksrecht

Vermietetes oder selbstgenutztes Grundeigentum stellt noch immer eine der beliebtesten und verbreitetsten Form der Kapitalanlage, weil vermeintlich risikoarm, dar. Diese Aussage trifft sicherlich im Großen und Ganzen zu. Aber zu diesem Erfolg gehört auch ein hartes Stück Arbeit.

Zu einer erfolgreichen Investition in Immobilien gehört neben einer sorgfältigen Kalkulation auch eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung. Dabei können viele praktische aber auch rechtliche Probleme auftauchen.

Das beginnt bei der Formulierung Vertrages, wenn eine Immobilie ge- oder verkauft werden soll.

Man kann ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung aber auch in einem Zwangsversteigerungsverfahren oder über ein Grundstücksauktionshaus ersteigern.

Die Entscheidung sollte man nicht leichtfertig treffen, sondern sowohl in kaufmännischer als auch in juristischer Hinsicht gut vorbereiten.

Das Grundstücksrecht beinhaltet aber nicht nur den An- und Verkauf, sondern eine ganze Reihe von anderen Facetten, wie zum Bespiel: Wohnrechte, Dienstbarkeiten, Reallasten oder Erbbaurechte).

Dazu gehört auch das Wohnungseigentumsrecht, mit dem die Rechte und Pflichten des einzelnen Eigentümers zur Eigentümergemeinschaft. Nicht selten geraten die Eigentümer in einer Versammlung in Streit, der dann im Ergebnis dazu führen kann, dass Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft gerichtlich auf deren Bestand geprüft werden müssen.