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Sanierung & Insolvenzrecht

SANIERUNG

Der Gesetzgeber wollte eigentlich mit der Reform des Konkurs- und Gesamtvollstreckungsrechts nicht nur die beiden Rechtsordnungen nach der Vereinigung beider deutscher Staaten in eine zusammenführen, sondern auch umfangreiche Anreize schaffen, um in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen erfolgreich zu sanieren.

Es wurde der zusätzliche Insolvenzgrund „drohende Zahlungsunfähigkeit“ in § 18 InsO geschaffen, flankiert von den Regeln über den Insolvenzplan als Ersatz für die aus dem 19. Jahrhundert stammende Vergleichsordnung.

Ungeachtet der getroffenen gesetzlichen Regeln fand das Insolvenzplanverfahren nicht die vom Gesetzgeber erhoffte Resonanz.

Deshalb sah sich der Gesetzgeber veranlasst, mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) die Insolvenzordnung zum 01.03.2012 um das sogenannte Schutzschirmverfahren zu ergänzen. Ist das der richtige Weg aus der Krise und was ist zu beachten? Wir beraten Sie gern.

INSOLVENZRECHT

Niemand möchte gerne mit dem Insolvenzrecht konfrontiert werden, weil es undurchdringlich erscheint und für die meisten mit negativen Konsequenzen behaftet ist. Dies ist aber nicht zwangsläufig so.

Das Insolvenzrecht gewährt ausreichend Möglichkeiten (Schutzschirm- und Insolvenzplanverfahren), eine sich ankündigenden wirtschaftliche Krise weitgehend unbeschadet zu überstehen. Dies gelingt jedoch nur dann, wenn rechtzeitig die angebotenen Instrumentarien in Anspruch genommen werden. Meist ist die Abneigung nur von Unwissenheit über die wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen geprägt. Dies ergeht den anderen Beteiligten aber meistens genauso. Nutzen Sie also einen Wissensvorsprung, in dem Sie sich informieren.

Aber auch, wenn die Krise nicht beseitigt werden kann, stehen die Beteiligten nicht rechtlos. Je nach Position können Sie auch auf ein Insolvenzverfahren Einfluss nehmen (z.B. Wahl des Insolvenzverwalters durch die Gläubiger, Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtsgeschäften, etc.) oder aber ihre Rechtsposition (z.B. Vollstreckungsschutz für den Schuldner) schützen. Fragen Sie uns.