Rechtsanwalt Norbert Gollmer
Rechtsanwalt Gollmer ist in Berlin geboren.
Nachdem er die allgemeine Hochschulreife erlangt hatte, absolvierte er erfolgreich die Lehre zum Bankkaufmann in zwei Jahren.
Im Anschluss an seine Ausbildung arbeitete Rechtsanwalt Gollmer in diesem Beruf in den Bereichen des Privat- und Firmenkundengeschäft, insbesondere in der Sparte des Firmenkreditgeschäfts.
Mit einem berufsbegleitenden Studium an der Bankakademie zum Bankfachwirt erweiterte er seine Kenntnis im kaufmännischen Bereich auch auf solche der Betriebswirtschaftslehre.
Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an der Freien Universität zu Berlin. Den Vorbereitungsdienst nahm er im Bundesland Brandenburg auf.
Nach dem zweiten Staatsexamen wurde Rechtsanwalt Gollmer im Jahre 2001 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Studienbegleitet sowie nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft arbeitete er in der Kanzlei Gollmer, Borchers & Jablonski sowohl im Bereich der Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzverwaltung als auch an zivilrechtlichen Mandaten.
Zum 01.01.2005 gründete Rechtsanwalt Gollmer seine Kanzlei.
Neben der Tätigkeit im Rahmen der Insolvenzverwaltung berät Rechtsanwalt Gollmer kleine und mittelständische Unternehmen in den Fragen der Vertragsgestaltung sowie beim Forderungseinzug.
Er verfügt über weitereichende Kenntnisse des Miet- und Grundstücksrechts, weshalb er auch als Zwangsverwalter tätig ist. Hierbei kommt ihm seine kaufmännische Ausbildung zu Gute, um auch problematische Objekte in Abstimmung mit der finanzierenden Bank erfolgreich zu bewirtschaften oder im Rahmen der Insolvenzverwaltung gar zu verkaufen.
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